Sie werden zuhause von Angehörigen versorgt und beziehen Pflegegeld? Dann müssen Sie ab Pflegegrad 2 Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Wir bieten Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen stets die pflegefachliche Beratung an, um vordergründig die Qualität Ihrer häuslichen Pflege sicherzustellen und zu stärken.
Sie möchten gerne Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, haben jedoch keinen Pflegegrad? Wir unterstützen Sie mit individuell auf Sie abgestimmten Dienstleistungen.
Gerne rufen Sie uns an und lassen sich beraten.
Sie benötigen Beratung?
Haben Sie Fragen zum aktuellen Landespflegegeld oder zu anderen Förderungen, die Ihnen zustehen? Verlieren Sie manchmal den Überblick beim Ausfüllen komplizierter Verträge? Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und helfen Ihnen, sich durch die Bürokratie hindurch zu arbeiten.